Sieht so die endgültige Steuerreform aus?
Inkrafttreten wird die Steuerreform voraussichtlich mit 1.1.2016. Es ist jedoch noch die tatsächliche Beschlussfassung abzuwarten.
Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt. Wir haben einige der geplanten Änderungen in diesem Artikel zusammengefasst. Inkrafttreten wird die Steuerreform voraussichtlich mit 1.1.2016. Es ist jedoch noch die tatsächliche Beschlussfassung abzuwarten.
So wie es derzeit aussieht, wird der Lohnsteuertarif gesenkt bzw. werden mehr Tarifstufen eingefügt. Dadurch sollen z. B. bei einem Einkommen von € 1.880,00 brutto pro Monat jährlich ca. € 860,00 mehr bleiben.
Neuer Grenzsteuersatz | Alter Grenzsteuersatz | ||
Tarifstufen | Steuersatz | Tarifstufen | Steuersatz |
bis € 11.000,00 | 0 % | Bis € 11.000,00 | 0 % |
€ 11.001,00 - € 18.000,00 | 25 % | € 11.001,00 - € 25.000,00 | 36,5 % |
€ 18.001,00 - € 31.000,00 | 35 % | € 25.001 - € 60.000,00 | 43,21 % |
€ 31.001,00 - € 60.000,00 | 42 % | über € 60.000,00 | 50 % |
€ 60.001,00 - € 90.000,00 | 48 % | ||
€ 90.001,00 - € 1 Mio. | 50 % | ||
über € 1 Mio. | 55 % |
Auch die Sozialversicherungs-Gutschrift (sogenannte Negativsteuer) für Arbeitnehmer, deren Einkommen geringer ist, soll auf € 400,00 (bisher: € 110,00) erhöht werden.
Pensionisten, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen, erhalten zukünftig vom Finanzamt eine Gutschrift über € 110,00.
Zusätzlich zur Steuerreform wird ein Wirtschaftspaket kommen. Geplant ist hier z. B. eine Erhöhung der Forschungsprämie von bisher 10 % auf 12 % und eine Erhöhung der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen von € 1.460,00 auf € 3.000,00.
Derzeit sind zur Finanzierung der Steuerreform beispielsweise folgende Änderungen geplant:
Grunderwerbsteuer: Künftig soll bei allen Übertragungen der Verkehrswert der Immobilie die Bemessungsgrundlage sein. Daher wird auch bei Übertragungen innerhalb der Familie die Steuer nicht mehr vom 3-fachen Einheitswert berechnet, sondern vom Verkehrswert. Ändern soll sich in diesen Fällen auch der Steuersatz.
Neue Staffelung:
Bei Übertragungen von Immobilien im Rahmen von Unternehmen soll der Freibetrag von bisher € 365.000,00 auf € 900.000,00 erhöht werden.
Immobilienertragsteuer: Künftig soll die Immobilienertragsteuer 30 % betragen (derzeit: 25 %). Die Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung sollen aber bleiben.
Die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Dividenden soll von 25 % auf 27,5 % steigen – nicht jedoch die KESt auf Sparbücher und Girokonten. Ausschüttungen aus einer GmbH könnten somit ab 1.1.2016 teurer werden.
Erhöhung von bestimmten ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf 13 % (derzeit 10 %), wie z. B. für Hotelübernachtungen, Kino- und Theaterkarten aber auch für lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen oder Tiernahrung. Beim Ab-Hof-Verkauf von Wein soll zukünftig ebenfalls der Steuersatz von 13 % gelten, anstelle des derzeitigen von 12 %.
Einen Teil der Ausgaben will die Regierung über Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zurückbekommen. Einige der geplanten Maßnahmen dazu sind:
Zu einigen der Themen gibt es derzeit noch keine genaueren Informationen. Wir werden aber dran bleiben und Sie in den nächsten News-Ausgaben auf dem Laufenden halten.
Stand: 18. März 2015
Inkrafttreten wird die Steuerreform voraussichtlich mit 1.1.2016. Es ist jedoch noch die tatsächliche Beschlussfassung abzuwarten.