Steuernews für Klienten

Ausgaben

Wie sollen Zuschüsse für Carsharing beim Mitarbeiter von der Lohnsteuer befreit werden?

Autoschlüssel

Mit dem zweiten Teil des Teuerungsentlastungspakets sollen ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit sein.

Carsharing im Sinne dieser Steuerbefreiung ist

  • die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern (auch E-Scooter),
  • die einer unbestimmten Anzahl von Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und
  • vom Arbeitnehmer selbständig reserviert und genutzt (auch z. B. mit Hilfe einer Onlineplattform) werden können.

Der Zuschuss darf nur für die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z. B. Elektroauto) verwendet werden.

Der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Die Gesetzwerdung des zweiten Teils des Teuerungsentlastungspakets war bei Drucklegung abzuwarten.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: Gerhard Seybert - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe November 2022

Wichtige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ab Montag, 7. November 2022

Wichtige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ab Montag, 7. November 2022

Laut aws ist eine verpflichtende Voranmeldung für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage ab Montag, 7.11.2022 bis 21.11.2022 möglich.

Steuertipps zum Jahresende

Steuertipps zum Jahresende

Wie können Sie bis zum Jahreswechsel noch Steuern sparen?

Wo gibt es genauere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen?

Wo gibt es genauere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen?

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)

Sind studierende Kinder von gewerblichen Selbständigen krankenversichert?

Sind studierende Kinder von gewerblichen Selbständigen krankenversichert?

Der Krankenversicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf die versicherte Person

Wie sollen Zuschüsse für Carsharing beim Mitarbeiter von der Lohnsteuer befreit werden?
Wie können ehemalige Mitarbeiter wieder für das Unternehmen gewonnen werden?
Datenschutz Kanzleimarketing
RT REVISIONSTREUHAND Schönbrunner Straße 108 1050 Wien Österreich +43 (0) 1 5865561-0 +43 (0) 1 5865561-50 www.revisionstreuhand.at 48.18868354384733 16.346905101698646