Wichtige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ab Montag, 7. November 2022
Laut aws ist eine verpflichtende Voranmeldung für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage ab Montag, 7.11.2022 bis 21.11.2022 möglich.
Mit dem zweiten Teil des Teuerungsentlastungspakets sollen ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit sein.
Carsharing im Sinne dieser Steuerbefreiung ist
Der Zuschuss darf nur für die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z. B. Elektroauto) verwendet werden.
Der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden.
Die Gesetzwerdung des zweiten Teils des Teuerungsentlastungspakets war bei Drucklegung abzuwarten.
Stand: 25. Oktober 2022
Laut aws ist eine verpflichtende Voranmeldung für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage ab Montag, 7.11.2022 bis 21.11.2022 möglich.
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