Der 30.9.2015 rückt näher: Was ist bis dahin noch zu erledigen?
Der 30.9. ist aus steuerlicher Sicht ein wichtiges Datum, da wichtige Fristen an diesem Tag auslaufen. Einige davon hier im Überblick.
Im Zuge der Steuerreform werden – schon ab 1.1.2016 – eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht von Barumsätzen sowie eine Belegerteilungspflicht in Kraft treten.
Barumsätze sind ab dem ersten Euro einzeln zu erfassen.
Der Finanzminister kann durch Verordnung bestimmte Erleichterungen bei der Führung von Aufzeichnungen, der Verwendung von Registrierkassen und der Belegerteilungspflicht festlegen. Diese Verordnungsermächtigung ist allerdings beispielsweise eingeschränkt für
Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 je Betrieb, sofern die Barumsätze € 7.500,00 überschreiten.
Zum Barumsatz zählen: Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte sowie andere vergleichbare Zahlungsformen (wie z. B. Zahlung mit dem Mobiltelefon).
Der Finanzminister kann für Gruppen, die „mobil“ tätig sind, wie z. B. Friseure, Masseure, Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter, durch Verordnung Erleichterungen bezüglich der zeitlichen Erfassung der Bareinnahmen festlegen.
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (Begutachtungsentwurf):
Jene, die ein geschlossenes Gesamtsystem und mehr als 500 Eingabestationen haben, können mit einem Feststellungsbescheid eine Sicherheitseinrichtung ohne Signaturerstellungseinheit genehmigt bekommen. Die entsprechenden Vorschriften zum technischen Schutz der Kassen treten erst mit 1.1.2017 in Kraft.
Wird aufgrund der neuen Registrierkassenpflicht ein elektronisches Aufzeichnungssystem (wie z. B. eine elektronische Registrierkasse oder ein elektronisches Kassensystem) zwischen dem 1.3.2015 und dem 31.12.2016 angeschafft, kann Folgendes in Anspruch genommen werden:
Kunden müssen den Kassenzettel entgegennehmen und ihn solange mit sich tragen, bis sie sich außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten befinden. Es gibt allerdings keine Strafe, wenn das nicht passiert.
Stand: 29. Juli 2015
Der 30.9. ist aus steuerlicher Sicht ein wichtiges Datum, da wichtige Fristen an diesem Tag auslaufen. Einige davon hier im Überblick.
Im Zuge der Steuerreform werden eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht von Barumsätzen sowie eine Belegerteilungspflicht in Kraft treten.
Künftig ist bei allen Übertragungen grundsätzlich der Wert der Gegenleistung mindestens der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen zu den sonstigen Bezügen. Sie werden bis zu einer gewissen Grenze begünstigt besteuert.
Beim Crowdfunding finanziert eine große Anzahl von Menschen mit meist geringen Geldbeträgen einzelne Projekte oder Start-up-Unternehmen.