Steuernews für Ärzte

Kein Schadenersatzanspruch nach Operation am Knie

Illustration

Sachverhalt

Am 19. November 2007 wurde die Patientin am rechten Knie wegen einer Meniskusverletzung komplikationslos operiert. Es steht soweit nicht fest, ob die Patientin als Klägerin über die mit der Arthroskopie typisch verbundenen Risiken, wie z. B. Erguss oder Infektion, informiert wurde. Fest steht jedoch, dass sie sich auch bei einer entsprechenden Aufklärung operieren hätte lassen. Bei Aufnahme in die Krankenanstalt hat die Stationsärztin die Patientin über mögliche Komplikationen aufgeklärt.

Am 29. November 2007 wurde die Klägerin bei einem weiteren Eingriff punktiert und erhielt eine Cortisoninjektion in das rechte Kniegelenk, eine Aufklärung über negative Komplikationen erfolgte nicht.

Seit diesem Eingriff entwickelte sich eine „schleichende“ Infektion (keine labortechnische Erkennung!), wobei die Patientin am 12. Dezember lege artis arthroskopiert wurde. Sie begehrte Schadenersatz wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern.

Entscheidung OGH

Der OGH betonte, dass weder eine haftungsbegründende Verletzung der Aufklärungspflicht noch ein Behandlungsfehler vorliegt.

Die späteren Schmerzzustände waren nicht auf die Behandlung durch den beklagten Arzt zurückzuführen. Zudem war eine weitere Aufklärungspflichtverletzung bei der ersten Operation und auch bei der Punktion hinfällig, weil die Klägerin ohnedies, auch bei vollständiger Aufklärung, der ärztlichen Behandlung zugestimmt hätte.

Zusammenfassend wurde darauf hingewiesen, dass Ärzte auch bei Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung nur dann haften, wenn sich genau das Risiko verwirklicht hat, über das hätte aufgeklärt werden müssen. Dieses habe sich jedoch nicht verwirklicht (vgl. 10 Ob 42/16y).

Stand: 29. Mai 2017

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Sommer 2017

Renovierung Arztpraxis – Aktivierung oder sofortige Betriebsausgabe?

Renovierung Arztpraxis – Aktivierung oder sofortige Betriebsausgabe?

Generell ist der Aufwand zur Herstellung oder Anschaffung von Anlagevermögen nicht sofort absetzbar, sondern im Anlageverzeichnis zu aktivieren.

Wiedereingliederungsteilzeit für Arbeitnehmer

Wiedereingliederungsteilzeit für Arbeitnehmer

Im folgenden Artikel finden Sie die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Regelung.

Gewinnfreibetrag: Beschränkung entfällt

Gewinnfreibetrag: Beschränkung entfällt

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.

Was bringt die Arbeitnehmerveranlagung für angestellte Ärzte?

Was bringt die Arbeitnehmerveranlagung für angestellte Ärzte?

Im Fall der „nachträglichen Beantragung“ hebt das Finanzamt den Bescheid aus der antragslosen Veranlagung auf und entscheidet auf Basis des Antrags neu.

Was ist bei elektronischen Rechnungen zu beachten?

Was ist bei elektronischen Rechnungen zu beachten?

Als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen.

Kein Schadenersatzanspruch nach Operation am Knie

Kein Schadenersatzanspruch nach Operation am Knie

Am 19. November 2007 wurde die Patientin am rechten Knie wegen einer Meniskusverletzung komplikationslos operiert.

Kulturlinks – Sommer 2017

Kulturlinks – Sommer 2017

Im Sommer 2017 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

Datenschutz Kanzleimarketing
RT REVISIONSTREUHAND Schönbrunner Straße 108 1050 Wien Österreich +43 (0) 1 5865561-0 +43 (0) 1 5865561-50 www.revisionstreuhand.at 48.18868354384733 16.346905101698646