Renovierung Arztpraxis – Aktivierung oder sofortige Betriebsausgabe?
Generell ist der Aufwand zur Herstellung oder Anschaffung von Anlagevermögen nicht sofort absetzbar, sondern im Anlageverzeichnis zu aktivieren.
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu. Unter bestimmten Voraussetzungen wird so erreicht, dass
steuerfrei bleiben.
Als ein Teil des Gewinnfreibetrages steht der sogenannte Grundfreibetrag ohne Investitionsvoraussetzung in Höhe von 13 % des Gewinns zu – höchstens aber bis zu einem Gewinn von € 30.000,00. Daher beträgt der maximale Grundfreibetrag € 3.900,00.
Übersteigt nun der Gewinn € 30.000,00, kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzukommen. Hier muss aber investiert werden, und zwar
Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2017 beginnen, darf nun für den Gewinnfreibetrag auch wieder in andere Wertpapiere, wie z. B. bestimmte Anleihen von Staaten, Banken und Unternehmen und bestimmte Investmentfonds, investiert werden, wenn diese Wertpapiere dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes (oder einer inländischen Betriebsstätte) ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden.
Stand: 29. Mai 2017
Generell ist der Aufwand zur Herstellung oder Anschaffung von Anlagevermögen nicht sofort absetzbar, sondern im Anlageverzeichnis zu aktivieren.
Im folgenden Artikel finden Sie die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Regelung.
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
Im Fall der „nachträglichen Beantragung“ hebt das Finanzamt den Bescheid aus der antragslosen Veranlagung auf und entscheidet auf Basis des Antrags neu.
Als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen.
Am 19. November 2007 wurde die Patientin am rechten Knie wegen einer Meniskusverletzung komplikationslos operiert.
Im Sommer 2017 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!