
Wann steht dem Arzt das große Pendlerpauschale zu?
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Stattdessen dürfen alle unselbständig tätigen Ärzte (z. B. Anstellung in einem Krankenhaus) Werbungskosten absetzen.
Betriebsausgaben sind alle überwiegend durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen. Nicht dazu gehören alle Ausgaben, die der privaten Lebensführung zugerechnet werden.
Achtung: Betriebsausgaben sind durch schriftliche Belege nachzuweisen. Daher müssen die Belege aufbewahrt werden!
Manche betrieblichen Ausgaben sind nur bis zu einer gewissen Höhe absetzbar. Sie sind einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen. Dazu gehören z. B. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Pkw oder Antiquitäten.
Zu beachten ist auch, dass bei gewissen Ausgaben ein Privatanteil abgezogen werden muss. Dies ist z. B. bei den Kosten für ein Handy der Fall – außer es wird für Privatgespräche ein anderes Mobiltelefon verwendet.
Verbandsmaterialien, Arztkoffer, Medikamente, medizinische Geräte usw. dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ebenfalls absetzbar ist Fachliteratur, jedoch keine Tageszeitungen oder Wirtschaftsmagazine für das Wartezimmer.
Grundsätzlich sind Ausgaben für Bekleidung nicht absetzbar. Der typische weiße Kittel oder andere Kleidung, die eindeutig nur in der Arztpraxis verwendet wird, ist aber eine Betriebsausgabe.
Jedenfalls abzugsfähig sind Ausgaben für Ordinations- und Therapieräumlichkeiten, die aufgrund ihrer Ausstattung eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ausschließen, z. B. Praxis eines Zahn- oder praktischen Arztes. Das gilt aber nicht für einen Facharzt der Psychiatrie, bei dem sich der als Praxis genutzte Raum nicht wesentlich von privat genutzten Räumen unterscheidet.
Stand: 30. Mai 2016
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.
Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an. Es bezeichnete die Vermietung als Liebhaberei.
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen.
Einem teilzeitbeschäftigten Stationsarzt in einem orthopädischen Spital in Wien wurde eine Infektionszulage nicht als steuerfrei anerkannt.
Das Patientenverfügungsgesetz wurde im Jahr 2006 beschlossen.
Im Frühling 2016 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!