Steuernews für Ärzte

Außergewöhnliche Belastungen

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Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Sie sind grundsätzlich im Wege der Steuerveranlagung in jenem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet werden.

Damit eine Aufwendung als außergewöhnliche Belastung die Steuerbemessungsgrundlage mindert, darf sie unter kein Abzugsverbot fallen und muss drei Voraussetzungen erfüllen:

Die Belastung muss

  • außergewöhnlich sein,
  • zwangsläufig erwachsen und
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Bei manchen Aufwendungen ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen (z. B. bei Krankheits- und Begräbniskosten). Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben.

Einkommen Höchstbeitrag jährlich
bis zu € 7.300,00 6 %
mehr als € 7.300,00 bis zu € 14.600,00 8 %
mehr als € 14.600,00 bis zu € 36.400,00 10 %
mehr als € 36.400,00 12 %

Hinweis: Dieser Selbstbehalt verringert sich unter gewissen Voraussetzungen, wenn z. B. dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.

Kein Selbstbehalt

Bei folgenden Aufwendungen wird z. B. kein Selbstbehalt abgezogen: Katastrophenschäden, auswärtige Berufsausbildung von Kindern (Pauschale), Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe und Kinderbetreuungskosten (maximal € 2.300,00 pro Kind). Spezielle Regelungen gelten auch bei Behinderung.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: cacaroot - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Sommer 2016

Wann steht dem Arzt das große Pendlerpauschale zu?

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Welche Ausgaben darf ein Arzt als Betriebsausgaben absetzen?

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Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?

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Außergewöhnliche Belastungen

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Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen.

Steht einem Stationsarzt in einem orthopädischen Spital eine steuerfreie Gefahrenzulage zu?

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Einem teilzeitbeschäftigten Stationsarzt in einem orthopädischen Spital in Wien wurde eine Infektionszulage nicht als steuerfrei anerkannt.

Patientenverfügung

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Das Patientenverfügungsgesetz wurde im Jahr 2006 beschlossen.

Kulturlinks – Sommer 2016

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Im Frühling 2016 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

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