Was sind umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin?
Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die ein Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit erzielt, sind von der Umsatzsteuer unecht befreit.
Seit 1. Juli 2017 werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich für jeden zusätzlich in Österreich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalente) in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) rückerstattet. Im Folgenden werden die Eckpunkte dieser Förderung dargestellt.
Förderbar sind nur Beschäftigungsverhältnisse, wenn sie zur Sozialversicherung angemeldet werden und Folgendes zutrifft:
Förderungsfähige Personen (ein Kriterium muss erfüllt werden):
Zur Feststellung, ob ein förderbares zusätzliches Arbeitsverhältnis vorliegt, wird der Beschäftigungsstand zu fünf festgelegten Stichtagen herangezogen:
Dabei wird der Höchstwert an bestehenden Arbeitsverhältnissen an einem dieser Stichtage als Referenzwert festgelegt und vertraglich fixiert. Der Beschäftigungsstand umfasst keine Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte und ist in Personenanzahl anzugeben. Nur Arbeitsverhältnisse, die diesen Referenzwert erhöhen, werden berücksichtigt. Der Zuwachs muss zumindest ein Vollzeitäquivalent (= 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit) – egal ob durch Voll- oder Teilzeitkräfte – betragen.
Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der förderungsfähigen Kosten und ist von der Einkommensteuer befreit. Die förderungsfähigen Lohnnebenkosten umfassen folgende Dienstgeberbeiträge: Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse, DB, Kommunalsteuer.
Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Der vollständige Antrag muss bis spätestens 30 Kalendertage nach Beginn der Pflichtversicherung über den aws-Fördermanager erfolgen, sobald das Mindestbeschäftigungsausmaß von 38,5 Wochenstunden erstmals erreicht ist. Die Förderung wird einmal jährlich im Nachhinein ausbezahlt werden. Die Fördermaßnahme endet, sobald der Rahmen von € 2 Mrd. ausgeschöpft ist.
Alle Details und die veröffentlichte Richtlinie finden Sie unter: www.beschaeftigungsbonus.at.
Stand: 1. September 2017
Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die ein Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit erzielt, sind von der Umsatzsteuer unecht befreit.
Im Folgenden werden die Eckpunkte dieser Förderung dargestellt.
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