In welchen Fällen sind Spenden bzw. Sponsoring Betriebsausgaben?
Eine Spende gilt als freiwillige Zuwendung und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten absetzbar.
bis 31.10.2016, Admont
Im Stift Admont wird die Liebe zum Fressen aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet – im Speziellen widmet man sich den Schädlingen, die in ihrer Gier nach Papier und Knochenleim so manchem Bibliotheksschatz schwer zusetzen. Mit einer Leihgabe aus Görlitz und durch die harmonische Aufbereitung des Themas kann die Sonderausstellung facettenreich glänzen.
13.9.-29.10.2016, Linz
„Nah und fern“ ist das diesjährige Thema und nimmt die Festbesucher mit auf eine Reise in den Fernen Osten – Südkorea ist das Partnerland 2016. Die Liste der Stars ist lang und außergewöhnlich: Wiener Philharmoniker, Staatskapelle Dresden, Alexander Melnikov, Tschechische Philharmonie, Klaus Maria Brandauer und viele mehr. Linz und St. Florian sind die Veranstaltungsorte.
bis 25.9.2016, Schwaz
Im Museum der Völker in Schwaz entdeckt man zeitgenössische Malerei aus Benin, wo der Voodoo seinen Ursprung hat. Der Künstler Cerveau widmet sich Afrikas Geisterwelt und zeigt in schönsten Farben (s)eine bessere Welt.
Stand: 29. August 2016
Eine Spende gilt als freiwillige Zuwendung und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten absetzbar.
Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. Diese müssen nicht gemeldet werden.
Für Repräsentationsaufwendungen, unter die auch die Bewirtung von Geschäftsfreunden fällt, gilt eine eigene Regelung.
Der Handwerkerbonus gilt nun grundsätzlich auch, wenn die Handwerksleistung bar gezahlt wird.
Während der Bildungskarenz werden Arbeitnehmer von ihrer Tätigkeit freigestellt, um sich weiterzubilden.
Die vom Vertreter durchgeführte Untersuchung wurde nicht lege artis durchgeführt.
Im Herbst 2016 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!