
Welche Aufwendungen kann ein Primar absetzen?
Ausgaben, die der Arzt steuermindernd geltend machen kann, werden beim selbständigen Arzt als Betriebsausgaben und beim angestellten Arzt als Werbungskosten bezeichnet.
Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht ab einem Jahresumsatz von € 15.000,00 je Betrieb, sofern die Barumsätze € 7.500,00 überschreiten.
Die Einsichtnahme in Konten bei Kredit- und Finanzinstituten wird nur per richterlicher Anordnung möglich sein. Zusätzlich soll diese Anordnung auch der Kontrolle durch das Bundesfinanzgericht (BFG) unterliegen. Der Abgabenpflichtige soll über FinanzOnline von der Kontenregistereinsicht informiert werden.
Für Tourismusbetriebe und Theater- und Musikaufführungen wird die Erhöhung der Umsatzsteuer von 1.4.2016 auf 1.5.2016 verschoben. Alle Buchungen bis zu diesem Zeitpunkt werden noch mit 10 % besteuert.
Der Steuersatz von 10 % bleibt nicht nur für Studentenheime bestehen, sondern auch für Schüler- und Lehrlingsheime.
Die Banken müssen Zuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein auf Konten und Depots natürlicher Personen und liechtensteinischen Stiftungen ab € 50.000,00 melden, wenn diese in der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein getätigt wurden. Es besteht die Möglichkeit einer anonymen Einmalzahlung bzw. einer Selbstanzeige.
Bereits im Zuge der Regierungsvorlage wurde eine Änderung der Rabatte für Mitarbeiter mit aufgenommen.
Mitarbeiterrabatte bleiben bis zu 20 % steuerfrei (ursprünglich geplant 10 %). Erhalten die Mitarbeiter höhere Rabatte, besteht Steuerpflicht, wenn der Freibetrag von € 1.000,00 (ursprünglich geplant € 500,00) überschritten wird.
Ergibt sich eine Steuergutschrift, soll ab 2016 die Arbeitnehmerveranlagung automatisch (antragslos) erfolgen, wenn
Erfolgte aus diesen Gründen keine automatische Veranlagung bis Ende Juni und wird bis Ende des zweitfolgenden Jahres keine Abgabenerklärung abgegeben, so soll in Gutschriftsfällen eine automatische Veranlagung erfolgen.
Stand: 28. August 2015
Ausgaben, die der Arzt steuermindernd geltend machen kann, werden beim selbständigen Arzt als Betriebsausgaben und beim angestellten Arzt als Werbungskosten bezeichnet.
Die Einsichtnahme in Konten bei Kredit- und Finanzinstituten wird nur per richterlicher Anordnung möglich sein.
Auch bei der Grunderwerbsteuer gab es noch Änderungen.
Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert. Diese Änderungen werden alle ab 1.1.2016 in Kraft treten.
Neu beschlossen wurde auch das Meldepflicht-Änderungsgesetz.
Grundsätzlich wird dem behandelnden Arzt eine Aufklärung in zwei Stufen empfohlen
Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine.