Steuernews für Ärzte

Umstieg von Abfertigung alt in neu

Illustration

Ein Übertritt von der Abfertigung alt in das System der Abfertigung neu ist gesetzlich nur noch bis zum 31.12.2012 möglich. (Gilt nur, wenn die „alten“ Ansprüche in das neue System überführt werden.)

Abfertigung neu

Seit 1.1.2003 besteht das System der Abfertigung neu. Hier wird der Abfertigungsanspruch in einer betrieblichen Vorsorgekasse angespart. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ab Beginn des zweiten Monats eines Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag von 1,53 % des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an den zuständigen Träger der Krankenversicherung (Gebietskrankenkasse) zur Weiterleitung an die betriebliche Vorsorgekasse zu überweisen.

Abfertigungszahlungen nach dem System „alt“

Alle Dienstverhältnisse, die am 31.12.2002 bestanden haben, fallen in das alte Abfertigungssystem.

Dauer des Dienstverhältnisses Anspruch auf Monatsbezüge
ab 3 vollen Jahren 2
ab 5 vollen Jahren 3
ab 10 vollen Jahren 4
ab 15 vollen Jahren 6
ab 20 vollen Jahren 9
ab 25 vollen Jahren 12

Zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann schriftlich die Abfertigung neu statt der Abfertigung alt vereinbart werden.

Möglichkeiten beim Übertritt

Einfrieren des bisher entstandenen Anspruchs

Der bereits entstandene Anspruch an Monatsentgelten wird eingefroren. Für diese gelten weiterhin auch die Regeln der Abfertigung alt (z.B. kein Anspruch bei Selbstkündigung).

Umwandlung

Die bisher angesammelten fiktiven Abfertigungsansprüche werden in einen Kapitalbetrag umgewandelt und in die Betriebs-Vorsorge-Kasse übertragen. Diese Variante ist nur mehr bis 31.12.2012 gültig.

Stand: 03. August 2012

Bild: Kay Boysen - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Herbst 2012

USt befreit: Umsätze eines Heilmasseurs

USt befreit: Umsätze eines Heilmasseurs

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden die Umsätze von Heilmasseuren von der Umsatzsteuer befreit.

Warum einen Finanzplan für die Arztpraxis?

Warum einen Finanzplan für die Arztpraxis?

Der Gewinn der Arztpraxis ergibt sich aus der Buchhaltung.

Umstieg von Abfertigung alt in neu

Umstieg von Abfertigung alt in neu

Ein Übertritt von der Abfertigung alt in neu ist nur noch bis zum 31.12.2012 möglich.

Was ändert sich für Vermieter?

Was ändert sich für Vermieter?

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu einer Änderung kommen.

Grundbuch-Umstellung

Grundbuch-Umstellung

Die Datenbank mit den Grundbucheintragungen wurde erneuert.

Datenschutz Kanzleimarketing
RT REVISIONSTREUHAND Schönbrunner Straße 108 1050 Wien Österreich +43 (0) 1 5865561-0 +43 (0) 1 5865561-50 www.revisionstreuhand.at 48.18868354384733 16.346905101698646