Kleinunternehmer: Welche Umsätze sind nicht mehr einzurechnen?
Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von höchstens € 30.000,00.
Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind folgende steuerlich relevante Vorhaben angeführt:
Stand: 27. Februar 2017
Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von höchstens € 30.000,00.
Ab 1.3.2017 bis Ende 2018 werden der Ankauf von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladestationen gefördert.
Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind diverse steuerlich relevante Vorhaben angeführt.
Ärzte, die bei einer Krankenanstalt angestellt sind erhalten i.d.R. für „Klassepatienten“ eine Sondergebühr.
Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend.
Die klagende Partei betreibt ein Optikergewerbe, die beklagte Partei ist Facharzt für Augenheilkunde im gleichen Ort.
Im Frühling 2017 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!