
Hausapotheke: Sonderbetriebsvermögen oder eigener Betrieb?
Ein Wechsel der Rechtsform hat weitreichende Folgen. Es sollten dabei immer alle möglichen Auswirkungen bedacht werden.
Freiberuflich tätige, niedergelassene Ärzte, die eine Ordination führen, sind pensions- und unfallversichert in der Sozialversicherung der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG) – ebenso ärztliche Nebentätigkeiten von angestellten Ärzten (z.B. Sondergebühren, soweit diese selbständige Einkünfte darstellen).
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Ärzte von der Pensionsversicherung befreien lassen. Allerdings werden dann für diese Zeiten keine Pensionsversicherungszeiten erworben.
Freiberuflich tätige Ärzte können sich von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung befreien lassen. Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn sie neben dieser Tätigkeit ein Dienstverhältnis bei einer
haben und daraus ein Ruhe- und Versorgungsgenuss zusteht oder aufgrund eines solchen Dienstverhältnisses ein Ruhegenuss bezogen wird.
Wird die ärztliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt, muss das Ruhen bzw. die Schließung der Ordination der Ärztekammer gemeldet werden. Solange die Tätigkeit ruhend gemeldet ist, besteht keine Pflichtversicherung.
Tipp: Auch Mütter haben die Möglichkeit, ihre ärztliche Tätigkeit während des Mutterschutzes ruhend zu melden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Ärzte aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen.
Stand: 25. Februar 2015
Ein Wechsel der Rechtsform hat weitreichende Folgen. Es sollten dabei immer alle möglichen Auswirkungen bedacht werden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) traf kürzlich Aussagen zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht.
Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren müssen?
Wird ein Gebäude vermietet, muss festgestellt werden, ob eine „große“ oder „kleine“ Vermietung vorliegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Ärzte von der Pensionsversicherung befreien lassen.
Ob Sie nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können oder einen Teil davon an den Staat abgeben müssen, hängt davon ab, wo Sie genau gewonnen haben.
Im Frühling 2015 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!