Neu: Arbeitsmediziner sind nicht von der Umsatzsteuer befreit
Seit Jahresbeginn zählt die Tätigkeit als Arbeitsmediziner umsatzsteuerlich nicht mehr als ärztliche Leistung
Das Recht auf Vorsteuerabzug steht dem Käufer nur dann zu, wenn die Rechnung alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale aufweist.
Als Empfänger der Rechnungen müssen Sie daher bei eingehenden Rechnungen prüfen, ob die erforderlichen Merkmale angeführt sind.
Eine Sonderregelung gibt es für die sogenannten Kleinbetragsrechnungen. Das sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,00 inkl. USt nicht übersteigt. Diese Grenze wird nun mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 auf € 400,00 erhöht werden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag der Beschluss im Finanzausschuss vor, nicht jedoch die Abstimmung im Nationalrat.
Stand: 06. Februar 2014
Seit Jahresbeginn zählt die Tätigkeit als Arbeitsmediziner umsatzsteuerlich nicht mehr als ärztliche Leistung
Was ist der Pendlerrechner?
Wenn ein Arzt ein Gutachten oder ein Zeugnis erstellt, ist diese Tätigkeit von der Umsatzsteuer (USt) befreit...
Das Recht auf Vorsteuerabzug steht dem Käufer nur dann zu, wenn die Rechnung alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale aufweist.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu evaluieren.
Wir informieren Sie hier über einige Neuerungen im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2014.
Im Frühling 2014 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!