Was tun beim Kauf aus dem Ausland?
Medizinische Leistungen von Ärzten sind von der Umsatzsteuer (unecht) befreit.
€ 113,00 kostet seit 1.1.2013 die Auflösung eines Dienstverhältnisses. Diese neue Abgabe nennt sich Auflösungsabgabe. Die Höhe wird jährlich mit der jeweils gültigen Aufwertungszahl angepasst.
Sie ist gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen im Monat der Auflösung des Dienstverhältnisses unaufgefordert zu entrichten. Im Zuge der Abmeldung muss angegeben werden, ob eine Abgabe zu bezahlen ist.
Die Abgabe ist zu entrichten:
Dies ist z.B. der Fall:
Stand: 25. Februar 2013
Medizinische Leistungen von Ärzten sind von der Umsatzsteuer (unecht) befreit.
Noch im alten Jahr wurde im Ministerrat eine Erweiterung der Pendlerpauschale beschlossen.
Die Gefahrenzulage ist grundsätzlich eine Möglichkeit, das Entgelt Ihrer Ordinationshilfen steuerfrei aufzubessern.
€ 113,00 kostet seit 1.1.2013 die Auflösung eines Dienstverhältnisses. Diese neue Abgabe nennt sich Auflösungsabgabe.