Vertretungsarzt
UFS-Urteil: Vertretungsarzt ist kein Dienstnehmer
Seit 2011 steht Steuerpflichtigen kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu, sofern sie keine Kinder haben, für die sie Familienbeihilfe beziehen. Dies gilt auch weiterhin – es sollen jedoch die folgenden daran anknüpfenden Bestimmungen weiterhin begünstigt sein:
Ab 2012 auch wenn:
Zu den Topfsonderausgaben zählen beispielsweise Beiträge zu bestimmten Versicherungen, Aufwendungen für Wohnraumschaffung und -sanierung, Beiträge zur Errichtung einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims.
Eine außergewöhnliche Belastung kann in vielen Fällen nur berücksichtigt werden, wenn der individuelle Selbstbehalt, der vom Einkommen und z.B. von der Anzahl der Kinder abhängt, überschritten wird.
Der Allgemeine Pensionistenabsetzbetrag erhöhte sich 2011 auf € 764,00 pro Jahr, wenn die zu versteuernden Pensionsbezüge € 13.100,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen und der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens € 2.200,00 jährlich erzielt. Für das Jahr 2012 wurde die Grenze der Pensionseinkünfte erhöht. Sie dürfen € 19.930,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Weitere Änderungen sind im aktuellen Sparpaket geplant, über die wir Sie noch informieren werden.
Stand: 09. Februar 2012
UFS-Urteil: Vertretungsarzt ist kein Dienstnehmer
Ab 1.4.2012 tritt nun endgültig die neue Vermögenszuwachssteuer in Kraft.
Diverse Neuerungen für Alleinverdiener ohne Kinder und Pensionisten.
Wird eine Praxis neu eröffnet, so ist vorab die Entscheidung zu treffen, ob die Immobilie gekauft oder gemietet werden soll.